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Für Eltern

Sie sind auf der Suche nach Unterstützung bei der Regelung von Umgangskontakten?

Wir bieten Unterstützung beim Finden einer tragfähigen Lösung für das Umgangsrecht und versuchen, gerichtliche Anordnungen und Empfehlungen des Jugendamtes umzusetzen.

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Nummer 089 / 22 80 01 40. Wir sind von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr erreichbar.

Für die Aufnahme in unserer Einrichtung nehmen wir alle erforderlichen Daten von Ihnen auf und laden Sie zu getrennten Erstgesprächen mit einer Fachkraft ein. Dieses Elterngespräch dient dazu, unsere Einrichtung kennenzulernen und unsere Regeln und Rahmenbedingungen zu besprechen.

Die Begleiter:innen sind in einer wertschätzenden, neutralen inneren Haltung mit allen Sinnen während des Umgangs präsent. Sie achten darauf, dass während des Umgangs die Rahmenbedingungen und individuellen Modalitäten eingehalten werden. An oberster Stelle stehen der Schutz und das Wohl des Kindes.

Häufig gestellte Fragen

Gründe für begleiteten Umgang können sein:

  • hochstrittige Trennungs- und Scheidungsfälle
  • das Kind oder die Kinder hatten lange keinen Kontakt zum umgangsberechtigten Elternteil oder bisher noch nie Kontakt
  • Eltern sind nicht imstande, Vereinbarungen miteinander zu treffen
  • häusliche Gewalt
  • Entführungsgefahr
  • psychische Erkrankung eines Elternteils
  • der umgangsberechtigte Elternteil äußert sich extrem abfällig über den sorgeberechtigten Elternteil
  • es bestehen Zweifel an der Erziehungsfähigkeit des umgangsberechtigten Elternteils

Begleiteter Umgang kann entweder durch das Familiengericht per Gerichtsbeschluss verordnet oder vom zuständigen Jugendamt empfohlen werden.

Wir bieten Unterstützung beim Finden einer tragfähigen Lösung für das Umgangsrecht und versuchen, gerichtliche Anordnungen und Empfehlungen des Jugendamtes sinnvoll umzusetzen.

Wie lange Umgangskontakte im Rahmen von begleitetem Umgang unterstützt werden sollen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Begleiteter Umgang ist generell als zeitlich begrenzte Übergangsphase gedacht.

Hierfür bieten wir Zwischengespräche an, um Bilanz über die bisher stattgefundenen Umgangstermine zu ziehen und die nächsten Schritte zu besprechen. Das kann zum Beispiel die Umwandlung des begleiteten Umgangs in eine begleitete Übergabe bis hin zu freien Umgangskontakten sein.

In der Regel gilt, dass die Umgangskontakte beim begleiteten Umgang ausschließlich für den umgangsberechtigten Elternteil sind.

In Ausnahmefällen können mit Zustimmung beider Elternteile weitere Personen für einen Besuch hinzukommen. Dies ist in jedem Fall vorher mit dem Büro abzuklären.

1. Schritt

Beide Elternteile müssen sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen und ihre Kooperationsbereitschaft zum begleiteten Umgang beziehungsweise zur begleiteten Übergabe bekunden.

Beim ersten telefonischen Kontakt werden insbesondere folgende Fragen geklärt:

  • Wie sind Ihre zeitlichen Kapazitäten?
  • Gibt es einen Gerichtsbeschluss?
  • Gibt es eine Ansprechperson beim Jugendamt?

2. Schritt

Um die Gesprächstermine müssen sich die Eltern aktiv bemühen. Deswegen bitten wir Sie beim ersten telefonischen Kontakt darum, sich erneut in 14 Tagen bei uns zu melden. Dann kann, bei entsprechender Kooperationsbereitschaft, in der Regel ein Termin für ein Elterngespräch vereinbart werden.

3. Schritt: Das Elterngespräch

Zuerst führen wir mit dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, ein Elterngespräch und zu einem späteren Termin mit dem besuchenden Elternteil.

In diesem Gespräch werden die Rahmenbedingungen und Regeln in unserer Einrichtung besprochen und individuelle Modalitäten erarbeitet. Außerdem wird geklärt, ob wir fachlich die richtige Einrichtung sind oder an eine andere Umgangsstelle verweisen.

Kinder ab vier Jahren werden in einem separaten Gespräch auf den begleiteten Umgang beziehungsweise die begleitete Übergabe vorbereitet.

4. Schritt

Innerhalb von 14 Tagen wird die Familie darüber informiert, ob sie auf die Warteliste kommt oder wir sie an eine andere Umgangsstelle verweisen.

Wenn Eltern einen Platz auf der Warteliste erhalten haben, melden wir uns, sobald wir einen Platz anbieten können. Der begleitete Umgang beziehungsweise die begleitete Übergabe kann starten.

Anschrift

Ansprechpartnerin:
Anja Faber

Telefonzeiten:
Mo bis Fr, 9.30 bis 12.30 Uhr

Rumfordstraße 23
80469 München

089 / 22 80 01 40
begleiteterumgang(at)fraueninteressen.de

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