• Begleiteter Umgang - Begleitete Übergabe

    Hilfestellung für Kinder von getrennt lebenden Eltern
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    Hilfestellung für Kinder von getrennt lebenden Eltern

Begleiteter Umgang – Begleitete Übergabe

Für viele Kinder ist die Trennung oder Scheidung ihrer Eltern ein einschneidendes Erlebnis.

 

Noch schwerer fällt Kindern die Trennung, wenn es den Eltern nicht gelingt, eine einvernehmliche Regelung für den Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil zu finden. Schließlich lieben die Kinder beide Eltern und möchten deshalb auch nach der Trennung mit Mutter und Vater in Beziehung bleiben. Kinder brauchen die Gewissheit, dass sie trotz Trennung mit beiden Elternteilen verbunden sind. Hier bietet der „Begleitete Umgang" in Form von begleitetem Umgang oder begleiteten Übergaben Unterstützung an und verhindert somit Kontakt- und Bindungsabbrüche.

Die Umgangskontakte oder Übergaben von einem Elternteil zum anderen Elternteil werden von ehrenamtlichen, ausgebildeten Mitarbeiter*innen begleitet.

Unsere Einrichtung stellt für die Umgangskontakte geeignete Räume als neutralen Ort zur Verfügung.


Der begleitete Umgang bzw. die begleitete Übergabe ist eine zeitlich befristete Jugendhilfemaßnahme.


Ziel: verantwortliches Miteinander im Interesse der Kinder

Der begleitete Umgang schafft einen Rahmen von Vertrauen und Sicherheit – für alle Beteiligten. Diese Maßnahme dient den betroffenen Eltern in erster Linie dazu, positive Erfahrungen für ein verantwortliches Miteinander zu machen. Wir möchten die Eltern dazu befähigen ihre Umgangsregelungen im Laufe der Zeit ohne unsere Hilfe zu organisieren. 

 

Anschrift

Ansprechpartnerin:
Anja Faber

 

Telefonzeiten:
Mo bis Fr, 9.30 bis 12.30 Uhr

Rumfordstraße 23
80469 München

 

Tel.: 089 / 22 80 01 40

e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Infos